Fehlende Norm bei Infrarotheizungen

Kunden vermissen verbindliche Richtlinien

Leider gibt es bis heute keine einheitliche Norm bei Infrarotheizungen, dies erschwert es Interessenten gute Heizungen zu finden. Die Interessengemeinschaft IR hat Qualitätsrichtlinien erarbeiten, die sich als Grundlage für verbindliche Normen eignen.

Viele Normen aber keine Norm bei Infrarotheizungen

Bis heute gibt es keine verbindliche Richtlinie, welche Art von Heizung sich als Infrarotheizung bezeichnen darf. Da jede Wärmequelle auch Wärmestrahlung aussendet, könnte man sogar ein Glas mit warmen Wasser als Infrarotheizung bezeichnen.

Seriöse und auch unseriöse Hersteller bewerben Ihre Produkte mit einer Vielzahl von Normen, die diese erfüllen. Dabei handelt es sich in der Regel um gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen. Sie eigen sich nicht die Spreu vom Weizen zu trennen. Leider gibt es aber auf vielen Internetplattformen „Schnäppchen“, die sogar diese Auflagen nicht erfüllen. Daher ein kleiner Überblick, welche Normen alle Heizungen erfüllen müssen und welche als echtes Qualitätsmerkmal anzusehen ist.

Diese Merkmale müssen IR-Heizungen aufweisen

  • CE-Kennzeichnung – das Gerät entspricht sämtlichen europäischen Richtlinien, die für das Produkt festgelegt wurden. Es handelt sich im verbindliche Mindestanforderungen an die Sicherheit und die Gesundheit. Ohne CE-Zeichen darf kein Produkt auf den europäischen Markt.
  • RoHS-Kennzeichnung – in Deutschland dürfen Elektro- und Elektronikgeräte bestimmte Gefahrstoffe nicht enthalten. Das Zeichen garantiert, dass dies eingehalten wird.

Dies sind echte Qualitätsmerkmal

  • Prüfzeichen TÜV oder VDE – bei diesen Siegeln heißt es genau hinzuschauen, den die Institut testen eine Vielzahl von Eigenschaften. Der TÜV vergibt auch Gütesiegel, die sich auf Abläufe im Betrieb beziehen und keine Aussagekraft über einzelne Produkte haben.
  • GS-Zeichen – dies ist ein Nachweis, das sein Produkt nach neutralen Kriterien auf seine Sicherheit geprüft wurde.
  • EMV-Zeichen – die elektromagnetische Verträglichkeit ist auch Teil des CE-Zeichens. Ein zusätzliches Zeichen dieser Art zeigt, dass der Hersteller dies gesondert von einem neutralen Institut prüfen lies.
  • IDEF-Siegel – das Gütesiegel der Internationalen Gesellschaft für Elektrosmog-Forschung bekommen nur strahlungsarme elektrische Geräte
  • IP-Schutzarten – die Buchstaben IP gefolgt von 2 Ziffern geben Auskunft darüber, wie gut ein Produkt gegen Staub, das Berühren von elektrischen Teilen und Nässe geschützt ist. Eine Infrarotheizung der Schutzart IP54 ist gegen Staub in schädlichen Mengen und gegen allseitiges Spitzwasser gekapselt. Sie bietet vollständigen Berührschutz. IP20 bedeutet beispielsweise kein Nässeschutz und große Fremdkörper können nicht eindringen.

Keines dieser Merkmale und Siegel hat etwas mit einer Norm bei Infrarotheizungen zu tun. Es sind ausschließlich allgemeine Angaben über Elektrogeräte. Als Konsument brauchen Sie aber verbindliche Richtlinien, nach denen Sie die Güte einer Infrarotheizung einschätzen können. An einer solchen Normung arbeitet die IG Infrarot.

Das wichtigste Kriterium bei IR-Heizungen

In erster Linie fehlt eine Regel, ab welchem Strahlungswirkungsgrad eine Heizung als Infrarotheizung gilt. Dies ist der Kern der Problematik und wird Teil der geplanten Norm für Infrarotheizungen.

Jede Elektro-Heizung, die ohne zusätzlichen Lüfter arbeitet, verwandelt nahezu 100% der eingesetzten elektrischen Energie in Wärmeenergie um. Unter Umständen entfällt ein kleiner Teil auf Lichtenergie, wenn es glühende Heizwendeln gibt oder auf die Steuerung. Dies besagt aber nichts über den Strahlungsanteil. Ein Teil der Wärme wird immer über Konvektion an die Raumluft abgegeben. Es fehlt an einer verbindlichen Norm bei Infrarotheizungen, die festlegt, ab welchem Strahlungsanteil es sich um eine IR-Heizung handelt.

Um den Strahlungswirkungsgrad zu ermitteln sind aufwändige technische Messverfahren nötig, er lässt sich weder schätzen noch berechnen. Entsprechende Prüfungen führen die TU Kaiserslautern, die TU Prag oder die FH Pinkafeld durch.

Dr.-Ing. Kosack von der TU Kaiserslautern schlägt beispielsweise vor für den Strahlungswirkungsgrad 3 Klassen festzulegen

  • Klasse 1 – Strahlungswirkungsgrad größer 50%
  • Klasse 2 – Strahlungswirkungsgrad 45% bis 50%
  • Klasse 3 – Strahlungswirkungsgrad 40% bis 45%

Heizungen mit einem noch geringerem Strahlungsanteil sind nach dieser Definition keine Infrarotheizungen.

Die Mitglieder des IG Infrarot müssen die Eigenschaften ihrer Produkte zertifizieren lassen. Grundlage ist der Normenentwurf VDE 60675 : AK 513.4.8. In diesem Rahmen ist die Norm EN 60675 in Arbeit, um unter anderem den Strahlungsanteil von Elektro-Niedertemperatur-Infrarotstrahlern zu klassifizieren.

Hinweise zur geplanten Normen

Weil sich der Strahlungsanteil nicht einfach ermitteln lässt, beschränken sich die Prüfer auf einen bestimmten Teil der Strahlung. Diesen ermitteln sie über Wärmemessung an einzelnen Kontrollpunkten. Dabei ist zu bedenken:

  • In jedem Raum der wärmer als -273,15 °C gibt es eine Infrarotstrahlung
  • Jeder Heizkörper erhöht auf drei Arten die IR-Strahlung im Raum.
    • Direkte Strahlung (die von Strahler auf die Messflächen trifft)
    • Indirekte Strahlung (die von den Flächen reflektiert wird)
    • Diffuse Strahlung (nicht in den Raum gerichtete Strahlen, beispielsweise von der Heizkörperrückwand)
  • Das Messverfahren erfasst ausschließlich die direkte Strahlung.

Bisher gibt es noch keine Einigkeit über das genaue Testverfahren. Geplant ist ein Versuchsraum von klar definierter Größe. An einer Wand beziehungsweise der Decke bringen die Prüfer den Heizkörper an. Ausgehend vom der gradlinigen Ausbreitung der Strahlung berücksichtigt das Verfahren nur Flächen, die von der IR-Heizung aus sichtbar sind. Vorgesehen ist die Flächen in Raster zu unterteilen, in denen nach bestimmten Regeln Messpunkte angeordnet sind. Aus der Temperaturerhöhung an den Messpunkten lässt sich die Intensität der IR-Strahlung bestimmen.

Dies verdeutlich das Video.

Nach der EN 60675 sind 3 Güteklassen vorgesehen. Da der Strahlungsanteil bei Deckenmontage höher ist als bei einer Wandmontage, sollen Deckenheizungen anders eingestuft werden.

Güteklasse Deckenheizung Wand- und Deckenheizung
1 Ab 50 % Ab 45 %
2 45 % – 50 % 43 % – 45 %
2 40 % – 45% 40 % – 43 %

Die Prozentzahlen in der Tabelle beziehen sich auf das Verhältnis zwischen Energieaufnahme des Heizkörpers und der ausgetauschten Strahlungsleistung der betrachteten Flächen. Dabei berücksichtigen die Prüfer ausschließlich die direkte Strahlung.

Vermutlich gibt es bald eine Norm bei Infrarotheizungen. Verbraucher können dann IR-Heizung vor dem Kauf bald deutlich besser beurteilen als bisher. Sobald eine verbindliche Norm festgelegt ist, kann jeder vor dem Kauf erkennen, wie hoch der Strahlungsanteil ist. Zur Zeit kann er sich nur auf die Aussagen des Hersteller verlassen.

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