Photovoltaikanlagen über 10 kWp sollen sich lohnen

Brüssel kippt Abgabe auf Eigenverbrauch von Photovoltaikanlagen

Die EEG-Umlage auf selbstverbrauchten Strom aus Photovoltaikanlagen, die kleiner als 30 kWp sind, ist bald nicht mehr erlaubt. Brüssel beschließt Änderungen, die alle Mitgliedstaaten umsetzen müssen.

Die aktuelle Situation

Wer Photovoltaikanlagen auf dem eigenen Dach betreibt und den Strom selbst verbraucht, kann sich nicht immer über Gratis-Strom freuen. Bei Anlagen ab einer Größe von 10 kWp ist auf den selbstverbrauchten Strom 40 % der aktuellen EEG-Umlage zu zahlen. Die Höhe der Umlange wird regelmäßig neu festgesetzt. Sie stieg von 2,047 Cent im Jahr 2010 auf 6,88 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2017. Derzeit sinkt die EEG-Umlage und für 2019 ist sie auf 6,415 ct/kWh festgelegt.

Bei der eigentlich gewünschten Direktlieferung fällt sogar die EEG-Umlage in voller Höhe an, egal wie groß die Anlage ist. Diese ist auch zu zahlen, wenn Vermieter ihre Mieter mit Strom versorgen. Dies ist in Verbindung mit Infrarotheizungen optimal. Besonders diese Umstand zeigt, wie Ambivalent der Gesetzgeber mit Strom aus Kleinstanlagen umgeht. Auf der einen Seite ist die volle EEG Umlage zu zahlen, auf der anderen werden solche Projekte über die EEG-Umlage gefördert. Seit 2017 bekommen die Betreiber aus dem gleichen Topf in den die Mieter zahlen den Mieterstromzuschlag.

Wichtige Änderungen für Betreiber von Photovoltaikanlagen

Am 14. Juni 2018 haben Europäischen Parlament, Europarat und EU-Kommission im sogenannten „Trilog“ zugunsten der Selbst- und Direktversorgung mit Strom von Verbrauchern und Mietern entschieden. Die Anlagengröße, für welche die Regelungen gelten, wurde auf eine Maximalgröße von 30 kWp begrenzt. Dies ist besonders im Hinblick auf den immer besser werdenden Wirkungsgrad von Bedeutung.

Vor wenigen Jahren waren mindestens 100 Quadratmeter Dachfläche nötig, um die 10 kWp Grenze zu erreichen. Zumindest bei Einfamilienhäusern ist selten eine größere Dachfläche vorhanden. Heute gibt es bereits Module, die für die Leistung nur 60 Quadratmeter benötigen.

Mit sofortiger Wirkung ändert sich nichts, denn es fehlen noch einige formale Abstimmung, bevor der Beschluss durch Veröffentlichung im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. Die Mitgliedsstaaten haben anschließend 18 Monate Zeit, die Vorgaben in nationale Gesetze einzubinden. Dies dürfte also bis zum Jahr 2020 dauern.

Während andere Mitgliedsstaaten wenig Probleme mit den neuen Richtlinien habe, Spanien hat beispielsweise die also Sonnensteuer bezeichnet Angabe abgeschafft, sieht es in Deutschland anders aus. Gerüchte behaupten, dass Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) eine Sondervereinbarung erreicht habe, dass Deutschland die neuen Regelungen erst bis 2026 umsetzen muss. Hierfür spricht die Meldung vom Mai 2018, dass der Minister sich mit der EU über einen Erhalt der EEG Umlage auf KWK-Anlagen geeinigt habe. Diese werden rechtlich meist ähnlich behandelt wie Photovoltaikanlagen. Allerdings stand zu dem Zeitpunkt der Trilog zu EEG-Umlage noch aus. Es bleibt daher offen, ob es diese Einigung gab beziehungsweise ob eine solche Bestand haben kann.

Auswirkungen des EU-Beschlusses

Es wäre nicht die EU, wenn die Umsetzung einfach wäre. Kein Land muss die EEG-Umlage tatsächlich streichen. Es geht lediglich nur darum, die erneuerbare Energien stärker zu fördern und einen Anreiz zum Bau von Kleinanlage zu geben, um die Klimaziele zu erreichen. Daher sind diese Optionen möglich:

  • Der Mitgliedsstaat streicht die Abgaben für selbst erzeugte und verbrauchte Elektrizität aus den betreffenden Anlagen anteilig. Der Anteil richtet sich danach, welcher Betrag objektiv nötig ist, um die ökonomische Realisierbarkeit zu gewährleisten.
  • Möglich ist auch, statt die Anlagen zu befreien eine angemessene Förderung dagegen zu setzen.
  • Die Staaten können auch eine Kombinationen beider Optionen umsetzen.
  • Auch eine vollständige Befreiung von allen Abgaben und Umlagen ist möglich.

Damit bleiben im Hinblick auf die Förderung von Photovoltaikanlagen viele Fragen offen, denn die EU verlangt keine vollständige Streichung der Umlage. Trotz der Ungewissheit ist es ratsam schnellst möglich das Dach für die Stromversorgung heranzuziehen. Zumindest bis an die Grenze von 10kWp gibt es keinen Grund auf Photovoltaikanlagen zu verzichten.

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