Elektroheizungen und die neue Ökodesign-Richtlinie

Bereits im April 20145 beschloss die EU die Verordnung 2015/1188, die nun seit Januar des Jahres in Kraft ist. Die Ökodesign-Richtlinie soll Verbraucher davor bewahren, Heizungen zu erwerben, die mehr Strom als nötig verbrauchen. Sie eignet sich aber leider auch dazu, diese Elektroheizungen zu Unrecht pauschal als umweltfeindlich erscheinen zu lassen.

Neue Regelungen durch die Ökodesign-Richtlinie

Alle Heizgeräte, die dazu geeignet sind einzelne Räume auf eine angemessene Wohnraumtemperatur zu bringen, sind von der Norm betroffen. Aber ein Energielabel, das Aufschluss über den tatsächlichen Verbrauch gibt, ist für Raumheizungen in der Ökodesign-Richtlinie nicht vorgesehen.

Stattdessen gibt es eine komplizierte Berechnungsvorschrift, die den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad ermittelt. Diese Größe ist ein Prozentsatz und gibt Aufschluss über das Verhältnis von zum Heizen benötigter Energie und dem Einsatz von Primärenergie.

Werte können falsch interpretiert werden

Je größer dieser Prozentsatz ist, umso umweltfreundlicher erscheint die Heizung. Für ein Einzelraumheizgerät mit geschlossener Brennkammer für gasförmige oder flüssige Brennstoffe verlangt die Ökodesign-Richtlinie, dass der Nutzungsgrad mindestens 72% erreicht. Mit anderen Worten, der Gesetzgeber erlaubt, dass bis zu 38% der eingesetzten Energie ungenutzt bleibt. Für elektrische Heizungen sind Wert von 31 bis 38,5 % erlaubt.

Verbraucher die vor dem Kauf einer Heizung einen Blick auf das Datenblatt werfen erschrecken vermutlich, angesichts dieser Zahlen. Sie gehen davon aus, dass eine Stromheizung bis zu 70% Energie verschleudert. Auch entsteht der Eindruck, dass die Werte sich auf Zentralheizungen übertragen lassen. Beides ist nicht richtig.

So errechnet sich der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad

Neues Datenblatt richtig interpretieren
Neues Datenblatt richtig interpretieren

Die Formel für die Berechnung lautet:

ηS =ηS,on–10%+F(1)+F(2)+F(3)–F(4)–F(5)

ηS,on ist die Basis. Es handelt sich um einen Prozentsatz, den die Verordnung entsprechend der Heizungsart festlegt. Sie orientiert sich dabei am aktuellen Stand der Technik zum Zeitpunkt an dem die Verordnung in Kraft trat.

Für Geräte mit geschlossener Brennkammer für gasförmige oder flüssige Brennstoffe beträgt dieser Basiswert 88 %. Er beträgt 40% für alle Stromheizungen.

100% ist der Energiegehalt des Primärenergieträgers. Durch Verarbeitung und Transport, steht diese Energie nie im vollen Umfang dem Endverbraucher zur Verfügung. Ein Teil wird durch diesen Prozess verbraucht.
Die Annahme, dass bei der Stromerzeugung immer 60% ungenutzt bleiben, beruht auf dem aktuellen Mix an verschiedenen Verfahren Strom herzustellen. Die Verordnung berücksichtigt also nicht, dass Sie eine Elektroheizung über Ökostrom umweltfreundlich und sogar umweltneutral über eine Photovoltaikanlage betreiben können.

Der Abzug von 10 % erfolgt aufgrund der Annahme, dass 10% der Energie, die das Heizgerät aufnimmt nicht der Raumheizung dienen. Beim Verbrennen entsteht beispielsweise Wasserdampf dessen Wärmenergie ungenutzt durch Abgasleitungen entweichen kann. Zumindest bei einer Infrarotheizung ist fraglich, ob ein so großer Anteil tatsächlich nicht dem Heizen des Raumes dient.

F(1), F(2), F(3), F(4) und F(5) sind Korrekturfaktoren, die positive oder negative Auswirkungen auf den Nutzungsgrad haben. Es geht um die Steuerung und die Art der Wärmeabgabe.

Das sollten Verbraucher wissen

In der Praxis bedeutet die Ökodesign-Richtlinie, dass alle Raumheizungen nun ein Datenblatt beizufügen ist und auch im Werbematerial die Daten zu nennen sind. Der Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad muss dem Verbraucher vor Kauf der Heizung zugänglich sein. Er ist eine ausgezeichnete Möglichkeit Heizgeräte gleicher Art im Hinblick auf die Umweltverträglichkeit zu vergleichen. Aber der Wert darf nicht falsch interpretier werden:

  • Er gibt aber keinen Aufschluss über den zu erwartenden Verbrauch.
  • Er eignet sich nicht, um die Effizienz von Konvektoren und Infrarotheizung zu vergleichen.
  • Der Wert ist kein Anhaltspunkt darüber, wie umweltfreundlich eine Stromheizung im tatsächlichen Betrieb ist.
  • Ein Vergleich mit Zentralheizungen ist nicht möglich.

Verbraucher sollte sich daher nicht verwirren lassen. Auch mit der Ökodesign-Richtlinie ist es nicht möglich Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

Schreibe einen Kommentar

Your email address will not be published. Required fields are marked *